Fahreignung und Epilepsie
Titelbild Epilepsie Fuehrerschein D Neu 2016
Flyer/Merkblatt
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Fahreignung und Epilepsie

Sprache

Deutsch, Französisch, Italienisch, Albanisch, Portugiesisch, Englisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Türkisch

Ganz allgemein gilt, dass bei einer aktiven Epilepsie die Fahreignung (Führerschein, Fahrerlaubnis) in der Regel aufgehoben ist. Voraussetzungen für eine Erst- oder Wiederzulassung als Motorfahrzeuglenker sind eine dem Einzelfall angepasste periodische fachneurologische Beurteilung sowie Überprüfung der Fahreignung.

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