Kinderrechte und die Anwendung der Migrationsgesetzgebung in der Schweiz
Titelbild Kinderrechte und die Anwendung der Migrationsgesetzgebung in der Schweiz deutsch
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Kinderrechte und die Anwendung der Migrationsgesetzgebung in der Schweiz

Sprache

Deutsch, Französisch

Der Fachbericht „Kinderrechte und die Anwendung der Migrationsgesetzgebung in der Schweiz“ der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht zeigt anhand von 16 dokumentierten Fällen, dass die Kinderrechte bei der Anwendung des Migrationsrechts nur ungenügend umgesetzt werden. Er zeigt auf, wo die Kinder in ihren Rechten verletzt oder wo ihre grundrechtlich geschützten Bedürfnisse hinter die restriktive Einwanderungspolitik zurückgestellt werden. Das ist bedenklich, denn die derzeitige Praxis erschwert es Kindern am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich in einem würdigen und förderlichen Umfeld zu entwickeln. 1997 trat die UNO-Kinderrechtskonvention nach diversen Vorbehalten und zähem Ringen im Parlament in der Schweiz in Kraft. Die Schweiz ist gemäss der Kinderrechtskonvention unter anderem verpflichtet, ein Kind anzuhören, seine Meinung angemessen und seinem Alter und seiner Reife entsprechend zu berücksichtigen. Das Kindeswohl muss bei behördlichen Entscheiden eine wichtige Rolle spielen. Die Kinderrechtskonvention schützt die Rechte der Kinder. Sie ist somit ein verpflichtendes politisches Instrument, wenn es um behördliche Entscheide geht, die Kinder und ihre Familien betreffen.

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