Rechtsgrundlagen im Asylverfahren

Rechtsgrundlagen im Asylverfahren

Sprache

Französisch, Deutsch

Jeder Mensch hat das Recht, ein anderes Land um Asyl zu ersuchen. Wer dies in der Schweiz tut, kann mündlich oder schriftlich ein Asylgesuch stellen und muss ein Asylverfahren durchlaufen. Die Schweizer Behörden prüfen jedes Asylgesuch rechtlich, wobei die Grundlagen und Abkommen für Asyl nationales, europäisches und internationales Recht umfassen.

Auf der Webseite der SFH finden sich Informationen zu:

  • Genfer Flüchtlingskonvention
  • Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
  • Schweizerische Bundesverfassung
  • Schweizerisches Asylgesetz (AsylG)
  • Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)
  • EU-Asylrecht
  • Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen und Dublin-III-Verordnung
  • Antifolterkonvention der Vereinten Nationen
  • Kinderrechtskonvention
  • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte